Wir zeigen Verantwortung

Um eine wirksame Compliance sicherzustellen, hat ACS ein Compliance Management System eingeführt.

Aufgrund der zunehmenden Bedeutung von Compliance für den Erfolg unseres Unternehmens kommt der Sicherstellung integren Handelns der Geschäftsführung, aller Beschäftigten und Geschäftspartner eine hohe Bedeutung zu.

Unter Compliance verstehen wir das Einhalten von Gesetzen und unternehmensinternen Regeln. Mit unserem Compliance Management System ist ein Instrument zur Vermeidung von Verstößen und daraus resultierenden Schäden für das Unternehmen implementiert.

Durch frühzeitige Präventionsmaßnahmen sollen identifizierte Compliance Risiken reduziert werden. Hierzu zählen insbesondere klare und angemessene interne Regelungen, spezifische Kommunikationsmaßnahmen, das vorbildliche Verhalten der Führungskräfte sowie die Pflege unserer Wertekultur.

Zur Aufdeckung von Fehlverhalten sind geeignete Instrumente zu implementieren. Hierzu gehört zum Beispielsweise die Etablierung von Hinweisgebersystemen, um Fehlverhalten aufzudecken.

Hinweisgebersysteme

ACS stellt verschiedene Kommunikationswege zur Verfügung, über die Hinweise auf Compliance-Verstöße gemeldet werden können. Die Kanäle stehen jedem offen – Beschäftigten, Kunden, Lieferanten, Geschäftspartnern und auch Dritten.

Hinweisgeber, die im guten Glauben Hinweise abgeben, um Missstände aufzudecken, genießen einen besonderen Schutz bei Fraport. Sie werden durch höchste Vertraulichkeit und, sofern möglich, durch Sicherstellung ihrer Anonymität geschützt. Fraport schützt Hinweisgeber, die einen hinreichenden Grund zur Annahme haben, dass ihre Angaben der Wahrheit entsprechen, vor Repressalien.

Elektronisches Hinweisgebersystem

Über das elektronische Hinweisgebersystem (BKMS® System) können Hinweise auf die folgenden Verstöße online abgegeben werden:

Korruption
Betrug / Unterschlagung / Diebstahl (Vermögensdelikte)
Kartell- und Wettbewerbsdelikte
Datenschutzverstöße
Menschenrechtsverstöße
Umweltdelikte und –risiken
Sonstige Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben
Sonstige schwerwiegenden Verstöße gegen interne Regeln
Das Hinweisgebersystem ist weltweit rund um die Uhr erreichbar und steht in den Sprachen deutsch, englisch, griechisch, bulgarisch und portugiesisch zur Verfügung. Die Anonymität der Hinweisgeber ist durch das zertifizierte BKMS® System absolut sichergestellt.

Der Zugang erfolgt über die Homepage der Fraport AG sowie über die jeweiligen Internetauftritte der Konzernbeteiligungen der Fraport  AG.

Hinweisgebersystem

 

Externe Ombudsfrau

Die Ombudsfrau nimmt Hinweise auf  Korruption  und sonstiges  strafbares  bzw.  unternehmensschädigendes Verhalten  entgegen und prüft diese rechtlich.

Als Rechtsanwältin ist Frau Parsch zur Verschwiegenheit verpflichtet, auf Wunsch des Hinweisgebers auch gegenüber der Fraport AG. Die Kontaktaufnahme mit der Ombudsfrau ist für den Hinweisgeber kostenfrei.

Telefon: +49800 1230125
Telefax: +49800 1230126
E-Mail:  parsch@ombudsfrau-parsch.de
Adresse: Rechtsanwältin Annette Parsch, Ombudsfrau, Q 2, 5, 68161 Mannheim

Externe Meldestellen

Alle Personen, die einen Verstoß oder ein Fehlverhalten im Zusammenhang mit Fraport melden möchten, haben auch die Möglichkeit, eine externe Meldung an die zuständigen Stellen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union abzugeben. Hinweisgeber, die diesen Weg wählen, fallen ebenso unter den Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes. In Deutschland können sich Hinweisgeber an die externen Meldestellen des Bundesamtes für Justiz, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie des Bundeskartellamtes wenden.